Der Boom in der Künstlichen Intelligenz hat in den vergangenen Jahren nicht nur die Bewertungen von Technologieunternehmen explodieren lassen, sondern erzeugt eine neue, historisch beispiellose Welle privater Philanthropie. Darauf macht die Wirtschaftskanzlei Rose & Partner in ihrem Kanzlei-Blog aufmerksam und bezieht sich dabei auf einen Bericht des britischen Magazins „The Economist“.
Gründer, Mitarbeiter und Investoren der führenden KI-Labore sollen schätzungsweise 430 Milliarden US-Dollar für wohltätige Zwecke zugesagt haben. In diesem Zusammenhang gehen philanthropische und steuerliche Aspekte Hand in Hand.
Den Ausgangspunkt der Analyse bildet das voraussichtlich Ende Oktober anstehende Börsendebüt von Anthropic. Das US-amerikanische Unternehmen für Forschung und Sicherheit im Bereich der Künstlichen Intelligenz ist vor allem für die Entwicklung der „Claude“-Familie großer Sprachmodelle und die Pionierarbeit bei der sogenannten „Constitutional AI“ bekannt ist. Constitutional AI ist ein Ansatz, um KI-Systeme zu trainieren, die hilfreich, ehrlich und harmlos sind, ohne dabei auf menschliche Feedback-Labels zur Harmlosigkeit angewiesen zu sein.
Anthropic wurde von ehemaligen Open-AI-Forschern – darunter die Geschwister Dario und Daniela Amodei – gegründet und ist organisiert als Public Benefit Corporation, also für einen gemeinnützigen Zweck. Es wird erwartet, dass Firmenchef und Multimilliardär Dario Amodei im Zuge des IPO einer der reichsten Menschen der Welt sein wird. Der Unternehmer soll persönliche Spenden versprochen haben, die bei 100 Milliarden US-Dollar und mehr liegen könnten.
Auch die übrigen Mitgründer von Anthropic haben demnach angekündigt, 80 Prozent ihres Vermögens zu spenden. Schätzungen zufolge könnte daraus ein Spendenvolumen von bis zu 110 Milliarden Dollar entstehen.
Börsengänge schaffen neue Kategorie extrem vermögender Privatpersonen
Neben Anthropic steht auch Open AI (Eigenschreibweise: OpenAI) mit CEO und Milliardär Sam Altman in den Startlöchern für einen IPO. Dieser könnte ebenfalls noch in diesem Jahr über die Bühne gehen.
Die Marktkapitalisierung der Aktien beider KI-Firmen könnte Bewertungen von jeweils über einer Billion US-Dollar erreichen. Bei Open AI hält die Open AI Foundation rund 26 Prozent der Unternehmensanteile. Die Stiftung könnte demnach 260 Milliarden US-Dollar und mehr für gemeinnützige Zwecke bereitstellen.
Diese IPOs schaffen laut Rose & Partner praktisch über Nacht eine neue Kategorie extrem vermögender Privatpersonen. Bei den Gründern, Frühmitarbeitern und Business-Angels werde sich der Wert der Anteile an den KI-Titeln in kurzer Zeit vervielfacht haben.
Aber anders als frühere Philanthropen-Generationen wie Carnegie, Rockefeller oder Bill Gates & Co. der Internet-Ära besitzen die KI-Größen Amodei und Altman Vermögen, das binnen weniger Jahre statt Jahrzehnte entstanden sei. Das präge auch das Tempo und die Struktur ihrer Philanthropie.
Für Ultrareiche stelle sich die Frage der Geldverwendung komplett anders dar als bei reichen Menschen. Materieller Luxus werde zur Nebensache, während sich der Blick auf größere, teils buchstäblich globale und kosmische Ambitionen richte. „Dieser Kontext erklärt auch, warum ein Teil der neuen Vermögen nicht in klassischen Konsum, sondern in ambitionierte philanthropische Projekte fließt“, stellt Rose & Partner fest: „Gelöst werden sollen Pandemierisiken und ‚existenzielle Risiken‘ durch KI selbst.“
Spendenwelle: Der Trend geht zum effektiven Altruismus
Viele der superreichen Tech-Größen seien Anhänger der philosophisch-sozialen Bewegung Effective Altruism (EA). Diese ziele darauf ab, wohltätiges und ethisches Handeln möglichst evidenzbasiert und wirkungsmaximierend zu gestalten. Den EA-Anhängern gehe es darum, pro eingesetztem Dollar den größten messbaren Nutzen zu ziehen. Wichtig seien beim EA mathematische Quantifizierung, wie gerettetes Lebensjahr pro Dollar, sowie ein Fokus auf vernachlässigte, skalierbare Probleme.
„Auch für deutsche Unternehmer, Family Offices und deren Berater lohnt sich ein genauerer Blick auf die Ereignisse in den USA“, spannt Rose & Partner den Bogen in die Bundesrepublik. „Wir stehen am Anfang einer neuen Entwicklung in der Philanthropie, die auch von steuerlichen Faktoren, wie dem sogenannte Donor-Advised Fund (DAF) getrieben wird.“ Die strukturellen Fragen seien auch für die deutsche Stiftungspraxis interessant.
Die steuerliche Seite: der Donor-Advised Fund
Für deutsche Leser dürfte der eigentlich interessanteste Aspekt der steuerliche Mechanismus hinter der amerikanischen Spendenwelle sein, so die Vermutung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Rose & Partner. Sie beschreiben einen Donor-Advised Fund als ein Konto bei einer Trägerorganisation, in das die Spender ihr Supervermögen, häufig Unternehmensanteile statt Bargeld, einzahlen.
„Zwei Effekte greifen dabei gleichzeitig: Erstens entfällt bei der Übertragung von Aktien mit hohem unrealisiertem Wertzuwachs die Kapitalertragsteuer, die bei einem vorherigen Verkauf angefallen wäre. Zweitens lässt sich der volle Marktwert der Anteile als Spende steuerlich geltend machen.“
Der interessante Kniff liege jedoch im Timing: Der Steuerabzug entstehe sofort im Jahr der Einzahlung unabhängig davon, wann das Geld tatsächlich an eine operative gemeinnützige Organisation ausgezahlt werde. Anders als bei Privatstiftungen, die gesetzlich verpflichtet seien, jährlich etwa fünf Prozent ihres Vermögens auszuschütten, kenne der Donor-Advised Fund keine Ausschüttungspflicht.
„Damit lässt sich der steuerliche Vorteil präzise in ein Jahr mit besonders hohem Einkommen legen, etwa das Jahr eines Börsengangs, während die tatsächliche Verwendung der Mittel beliebig aufgeschoben werden kann“, verdeutlicht Rose & Partner den Charme unter steuerlichen Gesichtspunkten.
Parallelen zum deutschen Stiftungswesen
Wer nun ein deutsches Pendant zum Donor-Advised Fund sucht, stößt laut den Beratern auf die deutsche Zustiftung. Sie werde in der Praxis zunehmend als „Stiftungsfonds“ oder „Giving Fund“ vermarktet, heißt es. „Der Spender erhält dabei ein Vorschlagsrecht zur Mittelverwendung, ohne selbst eine eigene Stiftung gründen zu müssen. Auf den ersten Blick ist sie strukturell vergleichbar mit dem amerikanischen Modell“, konstatieren sie bei Rose & Partner.
Der entscheidende Unterschied liege jedoch im Umgang mit dem eingebrachten Kapital. „Während der DAF gerade keine Verpflichtung zum Kapitalerhalt kennt, fließt die deutsche Zustiftung zwingend in den Vermögensstock der Stiftung. Nur die daraus erzielten Kapitalerträge dürfen für die eigentliche Förderung verwendet werden. Das Grundstockvermögen selbst darf nicht angetastet werden. Eine zeitnahe Weiterverwendung der eingebrachten Mittel, wie sie beim DAF gerade den Charme ausmacht, ist bei der klassischen Zustiftung ausgeschlossen“, so die Steuerexperten.
Eine Annäherung an das amerikanische Modell biete allein die sogenannte Verbrauchsstiftung, die ihr Kapital vollständig für den Satzungszweck aufzehren dürfe. Allerdings sei bei der Verbrauchsstiftung der Spendenabzug eingeschränkt. Einzahlungen, die 20 Prozent der Einkünfte übersteigen, seien nicht absetzbar.
Das „Horten“ von Kapital der DAFs wegen der fehlenden Ausschüttungspflicht wäre in Deutschland so nicht möglich, warnen die Steuerfachleute. Indes „horte“ das deutsche Stiftungsrecht strukturell auf andere Weise. Dauerhafter und zweckgebundener Erhalt erfolge nach Expertenangaben über das deutsche Grundstockvermögen. „Allerdings ist damit eine taktische zielgerichtete Verzögerung wie beim DAF nicht möglich“, heißt es einschränkend.
„Für deutsche Unternehmer und Erben, die eine Vermögensnachfolge mit philanthropischer Komponente planen, bedeutet das in der Praxis, dass mehr Verbindlichkeit abgefordert wird, aber weniger Flexibilität als beim amerikanischen Vorbild besteht. Dieser Aspekt muss bei der Wahl zwischen eigener Stiftung, Zustiftung und Verbrauchsstiftung sorgfältig gegen die eigenen Ziele abgewogen werden“, lautet der abschließende Rat von Rose & Partner.