Skip to content
Private Wealth

Der Ernstfall Erbfall ist ein Spaß für das Finanzamt

Bundesländer erhalten deutlich mehr aus Erbschaft- und Schenkungssteuer. Bayern will weniger haben.

Im Leben gibt es bekanntlich nur zwei Gewissheiten: den Tod und die Steuern. Doppelt gewiss ist damit die Erbschaftsteuer. Zur Freude des Finanzamts war diese im vergangenen Jahr sogar nicht nur doppelt gewiss, sondern sogar mehr als doppelt so hoch.

Milliarden für den Fiskus

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, haben die Bundesländer in 2025 erstmals 21,4 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen eingenommen. Das seien 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr gewesen. Das Statistische Bundesamt führt den Zuwachs vor allem auf größere Einzelfälle zurück, wie etwa die Übertragung von Firmenvermögen. Insgesamt wurden 141,1 Milliarden Euro an Vermögen steuerlich erfasst bei Erbschaften und Schenkungen. Entscheidend für den Steuer-Anstieg waren vor allem große Vermögen von mehr als 20 Millionen Euro, bei denen sich das Steueraufkommen mehr als verdoppelte.

Erbschaftsteuer für Familie Thiele teuer

Besonders hoch fielen laut Bayerischem Rundfunk mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro die Steuereinnahmen für den Fiskus des Freistaats Bayern im April 2025 aus. Anzunehmen ist, dass diese Einzahlung von den Erben von Heinz Hermann Thiele, maßgeblicher Eigentümer der Unternehmen Knorr-Bremse und Vossloh. Er verstarb mit 79 Jahren im Februar 2021 und soll 15 bis 18 Milliarden Euro vererbt haben. Wie das Medium schreibt, ist in diesem Fall „aus Sicht der Erben einiges schiefgelaufen. Auch Thiele wollte eine steuerschonende Stiftung einrichten, wie sie zum Beispiel der Multimilliardär Klaus-Michael Kühne schon vor Jahrzehnten für seinen Erbfall vorbereitet hatte. Doch Thiele verstarb 2021 überraschend, so dass Unklarheiten blieben, um die dann in der Familie ein Rechtsstreit entbrannte. Am Ende setzte das Finanzamt den höchsten Steuersatz von 30 Prozent auf das Milliardenerbe an. So etwas war zuvor noch nie passiert in Deutschland.“ Insgesamt flossen dem Freistaat 2025 ein Erbschaftsteuer-Rekordwert von 6,63 Milliarden Euro zu.

Weniger erfreulich für das Finanzamt: Das tatsächliche Gesamtvolumen aller Vermögensübertragungen soll real bei rund 400 Milliarden Euro im Jahr liegen. Gemessen an diesem Betrag, erscheinen die 21,4 Milliarden Euro nicht besonders hoch. Ein Grund für die Diskrepanz seien die steuerlichen Freibeträge. Die allermeisten Vermögen werden übertragen, ohne dass dabei eine Steuer anfällt, weil sie unterhalb der Freigrenzen liegen. Zudem fallen insbesondere in Bayern auch die Steuerrückerstattungen hoch aus. Werden Betriebsvermögen vererbt oder verschenkt können Erben oder Beschenkte eine Bedürftigkeit reklamieren, wenn sie fällige Steuern nicht aus ihrem verfügbaren Vermögen bezahlen können. Dadurch kann sich die Steuerlast reduzieren.

„Erbschaftsteuer in Länderhand“

Laut Bayerischem Rundfunk könnten sich die Steuereinnahmen künftig außer wegen der Bedürftigkeiten und der Freibeträge noch aus einem weiteren Grund reduzieren: Der Freistaat klagt vor dem Bundesverfassungsgericht, dass jedes Bundesland seine eigene Erbschaftsteuer festsetzen darf. In Bayern soll diese dann niedriger ausfallen.

„Erbschaftsteuer in Länderhand“ versucht die Bayerische Staatsregierung in Karlsruhe zu erreichen, und begründet ihr Ansinnen damit, dass Immobilienpreise in Bayern stärker als in anderen Bundesländern gewachsen sind. Außerdem wolle man den Mittelstand und Arbeitsplätze schützen. Am 12. Oktober will sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag befassen.

Mutmaßen lässt sich, dass die Staatsregierung mit diesem Ansinnen auch Vermögenden aus anderen Bundesländern einen Umzug nach Bayern schmackhaft machen und Vermögenden aus Bayern von einem Umzug in die Schweiz abhalten will. Zu spät kommt eine solche Überlegung jedoch für das Finanzamt in Hamburg. Der diesen Monat verstorbene Milliardär Klaus-Michael Kühne ist schon vor Jahrzehnten in die Schweiz umgezogen.